Nachweis zu den Informationspflichten gemäß Versicherungsvermittlerverordnung
- Anschrift
Status gemäß Gewerbeordnung
- Genehmigung nach §34f GewO
- Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung nach §34f Gewerbeordnung.
- Zuständige IHKkeine
Beteiligung von oder an Versicherungsunternehmen
- Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen
- Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
- Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital Ihres Vertragspartners.
Nachhaltigkeit
-
Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen betreffen. So können sich beispielsweise im Bereich des Sozialen aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards/des Gesundheitsschutzes Risiken ergeben, oder Korruption als Risiko bei der Unternehmensführung.